Keine Abgeltungsteuer beim Verkauf von Bitcoins

Veräußerungen der virtuellen Internetwährung Bitcoin unterliegen bei Privatanlegern nicht der Abgeltungsteuer. So lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler.

Bei Privatanlegern können Gewinne allenfalls als Spekulationseinkünfte besteuert werden, wenn zwischen dem An- und Verkauf nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.

Zum Hintergrund

Die virtuelle Währung Bitcoin gibt es bereits seit 2009. Sie ist für internationale elektronische Überweisungen geeignet. In den vergangenen Monaten konnten sich Anleger zum Teil über enorme Kurssteigerungen freuen.

Hinweis: Zu beachten ist jedoch auch, dass es sich hierbei um ein hoch spekulatives Produkt handelt. Verluste müssen demzufolge einkalkuliert werden („Bitcoin-Geschäfte nach einem Jahr steuerbefreit“, veröffentlicht am 27.6.2013 unter www.frank-schaeffler.de).