Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 12/2020:
Alle Steuerzahler
- Zinsertrag bei verbilligter Veruerung eines Hausgrundstcks gegen Rentenzahlungen
- Keine bertragung des Betreuungsfreibetrags nach Volljhrigkeit des Kindes
- Verkauf einer Ferienwohnung vor Ablauf der Zehnjahresfrist: Inventar nicht zu versteuern
- Erste Ttigkeitssttte: Keine Reisekosten bei einer vollzeitigen Bildungsmanahme
- Kindergeldanspruch beim Freiwilligendienst Erasmus+
Freiberufler und Gewerbetreibende
- Knstlersozialabgabe soll zum 1.1.2021 auf 4,4 % steigen
- Pkw und Arbeitszimmer: Restriktive Rechtsprechung bei Verkauf und Betriebsaufgabe
- Coronavirus: Auerordentliche Wirtschaftshilfe fr temporre Schlieungen im November
Personengesellschaften und deren Gesellschafter
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Abschlieende Hinweise
- Steuern und Beitrge Sozialversicherung: Flligkeitstermine in 12/2020
- Ergebnisse der Betriebsprfung 2019
- Schenkungsteuer: Urenkel haben keinen Anspruch auf den Freibetrag von Enkeln
- Verzugszinsen
Alle Steuerzahler
Zinsertrag bei verbilligter Veruerung eines Hausgrundstcks gegen Rentenzahlungen
| bertragen Eltern durch vorweggenommene Erbfolge ein Grundstck mit Gebude gegen eine Veruerungszeitrente an ihre Kinder, flieen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinknfte zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es dabei unerheblich, ob es sich um eine teilentgeltliche bertragung handelt, bei der die Summe der Rentenzahlungen niedriger ist als der Verkehrswert der Immobilie im bertragungszeitpunkt. |
Sachverhalt |
2012 hatten Eltern einem ihrer Shne und dessen Ehefrau ein Grundstck mit Gebude gegen eine monatliche Rente i. H. von 1.000 EUR bertragen. Die Rente hatte insgesamt eine Laufzeit von 30 Jahren und 2 Monaten; zu Beginn des Streitjahrs 2013 betrug die Laufzeit noch 29 Jahre und 2 Monate. Die Rente war bis zum Tod des Lngstlebenden der Eltern und danach bis zum Ende der Laufzeit an deren Erben zu zahlen. Die Eltern argumentierten, die Rentenzahlungen seien nicht in einen Tilgungs- und Zinsanteil |
aufzuteilen. Sie htten die Immobilie mit Rcksicht auf die finanzielle Leistungsfhigkeit des Sohns und der Schwiegertochter bewusst gegen niedrige Rentenzahlungen mit langer Laufzeit zu einem Entgelt unterhalb des Verkehrswerts am bertragungsstichtag bertragen, statt die Immobilie zu einem marktgerechten Preis zu veruern und den Erls anzulegen. Da sie bewusst auf Einnahmen verzichtet und den bernehmern diese Vorteile wirtschaftlich betrachtet zugewendet htten, knnten die Rentenzahlungen keinen Zinsertrag enthalten. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. |
Es handelt sich um keine unentgeltliche erbrechtliche bertragung, sondern trotz der bertragung zu einem Preis unterhalb des Verkehrswerts um ein einkommensteuerbares Veruerungsgeschft.
Die Rentenzahlungen aus einer Veruerungszeitrente sind beim Veruerer und Erwerber in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen. Der Tilgungsanteil entspricht dem Barwert des Rentenstammrechts, der sich aus der Abzinsung aller noch ausstehenden Teilbetrge ergibt. In Hhe der Differenz des Barwerts der Rentenforderung zur jeweiligen Rentenzahlung erzielt der Veruerer einen steuerpflichtigen Zinsertrag.
Beachten Sie | Dies gilt auch, wenn die dem Veruerer zuflieenden Tilgungsanteile nicht im Rahmen eines privaten Veruerungsgeschfts nach 23 Einkommensteuergesetz einkommensteuerbar sind.
Den fr die Aufteilung der Rentenforderung in einen Tilgungs- und Zinsanteil mageblichen Zinssatz von 5,5 % (vgl. 13 Bewertungsgesetz) hlt der Bundesfinanzhof fr verfassungsgem.
Quelle | BFH-Urteil vom 14.7.2020, Az. VIII R 3/17, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218308; BFH, PM Nr. 41/2020 vom 15.10.2020
Keine bertragung des Betreuungsfreibetrags nach Volljhrigkeit des Kindes
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist fr ein volljhriges Kind keine bertragung des dem anderen Elternteil zustehenden Freibetrags fr den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) mglich. |
Freibetrge fr 2020: Der Kinderfreibetrag betrgt 5.172 EUR (2.586 EUR je Elternteil). Der BEA-Freibetrag liegt bei 2.640 EUR (1.320 EUR je Elternteil).
Sachverhalt |
Im Streitfall beantragte die Mutter in ihrer Einkommensteuererklrung die bertragung der dem Vater zustehenden Kinderfreibetrge fr die volljhrigen Kinder T und S, ebenso die BEA-Freibetrge. Begrndung: Der andere Elternteil komme seiner Unterhaltsverpflichtung nicht ausreichend nach oder sei mangels Leistungsfhigkeit nicht unterhaltspflichtig. Das Finanzamt lehnte eine bertragung der Freibetrge auf die Mutter zunchst ab. Hiergegen legte diese dann erfolgreich Einspruch ein. Das Finanzgericht gab der sodann vom Vater erhobenen Klage teilweise statt. Es entschied, dass bei der Mutter lediglich die einfachen BEA-Freibetrge zu bercksichtigen sind. Und dies wurde nun vom Bundesfinanzhof besttigt. |
Nach 32 Abs. 6 S. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) wird bei nicht verheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschrnkt steuerpflichtigen Eltern auf Antrag eines Elternteils der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn bertragen. Voraussetzung: Der Antragsteller, nicht jedoch der andere Elternteil, kommt seiner Unterhaltspflicht gegenber dem Kind fr das Kalenderjahr im Wesentlichen nach oder der andere Elternteil ist mangels Leistungsfhigkeit nicht unterhaltspflichtig.
Eine bertragung des BEA-Freibetrags kommt nach 32 Abs. 6 S. 8 EStG nur bei minderjhrigen Kindern auf Antrag desjenigen Elternteils in Betracht, bei dem das Kind gemeldet ist. Fr ein volljhriges Kind ist eine bertragung des BEA-Freibetrags nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht vorgesehen.
Quelle | BFH-Urteil vom 22.4.2020, Az. III R 61/18, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218440; BFH, PM Nr. 44/2020 vom 22.10.2020
Verkauf einer Ferienwohnung vor Ablauf der Zehnjahresfrist: Inventar nicht zu versteuern
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Mnster unterliegt nur die Veruerung einer Ferienwohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des 23 Einkommensteuergesetz (EStG) der Besteuerung, nicht jedoch die Veruerung des Inventars. Denn bei dem veruerten Inventar handelt es sich um Gegenstnde des tglichen Gebrauchs, die auen vor bleiben. |
Sachverhalt |
Bereits wenige Jahre nach dem Erwerb einer Ferienwohnung verkaufte der Steuerpflichtige die Mietimmobilie inklusive des Inventars mit Gewinn. Weil der Verkauf innerhalb des Zehnjahreszeitraums des 23 EStG erfolgte, besteuerte das Finanzamt den Verkaufsgewinn. Dabei bezog es die Einrichtungsgegenstnde ein. Dagegen wehrte sich der Steuerpflichtige und zwar zu Recht, wie das Finanzgericht Mnster entschied. |
Nur die Veruerung der Ferienwohnung unterliegt der Besteuerung nach 23 EStG. Bei dem Inventar handelt es sich nmlich um Wirtschaftsgter des tglichen Gebrauchs, deren Veruerung nach 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG nicht steuerbar ist.
PRAXISTIPP | Wird eine mblierte Wohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des 23 EStG veruert, sollten die Verkaufspreise fr die Immobilie und fr das Mobiliar im Notarvertrag getrennt ausgewiesen werden. Dabei darf die Aufteilung nicht missbruchlich erfolgen. Denn bei einem offensichtlich zu hohen Kaufpreisanteil fr das Mobiliar knnte das Finanzamt eine Geflligkeitsvereinbarung unterstellen und die Kaufpreise schtzen. |
Quelle | FG Mnster, Urteil vom 3.8.2020, Az. 5 K 2493/18 E, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 217853
Erste Ttigkeitssttte: Keine Reisekosten bei einer vollzeitigen Bildungsmanahme
| Eine Bildungseinrichtung gilt auch dann als erste Ttigkeitssttte, wenn sie nur im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmanahme besucht wird. Die Konsequenz dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Die Fahrtkosten sind nur in Hhe der Entfernungspauschale absetzbar. |
Hintergrund: Seit der Neuregelung des Reisekostenrechts (ab dem Veranlagungszeitraum 2014) gilt als erste Ttigkeitssttte auch eine Bildungseinrichtung, die auerhalb eines Dienstverhltnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmanahme aufgesucht wird. Die Fahrten zur Bildungseinrichtung sind nur noch mit der Entfernungspauschale (0,30 EUR/Entfernungskilometer) und nicht mehr in tatschlicher Hhe als Werbungskosten absetzbar. Auch der Abzug von bernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen kommt nicht mehr nach Dienstreisegrundstzen in Betracht.
Beachten Sie | Ein Abzug ist nur mglich, wenn der Steuerpflichtige am Lehrgangsort einen durch die Bildungsmanahme veranlassten doppelten Haushalt fhrt.
Nach der aktuellen Entscheidung ist die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmanahme fr die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Ttigkeitssttte unerheblich (im Streitfall: viermonatiger Schweitechnikerlehrgang in Vollzeit). Denn die gesetzliche Regelung verlangt keine zeitliche Mindestdauer der Bildungsmanahme.
Beachten Sie | Ausreichend ist, dass der Steuerpflichtige die Bildungseinrichtung anlsslich der regelmig ohnehin zeitlich befristeten Bildungsmanahme nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder (dauerhaft) aufsucht.
Quelle | BFH-Urteil vom 14.5.2020, Az. VI R 24/18, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218202; BFH, PM Nr. 39/2020 vom 8.10.2020
Kindergeldanspruch beim Freiwilligendienst Erasmus+
| Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eltern fr ein Kind, das an einem Freiwilligendienst im Rahmen des Europischen Programms Erasmus+ teilnimmt, nur dann Kindergeld erhalten, wenn der Dienst im Rahmen eines von einer Nationalen Agentur genehmigten Projekts durchgefhrt wird. |
Sachverhalt |
Ein Kind absolvierte nach Beendigung seiner Schulausbildung ab September 2018 einen Freiwilligendienst im Europischen Ausland bei der Organisation X. Die Organisation war als Veranstalter fr das von der Europischen Union eingerichtete Programm Erasmus+ registriert und akkreditiert. Die Familienkasse lehnte die Weitergewhrung von Kindergeld ab. Die dagegen vom Vater eingelegte Klage war vor dem Finanzgericht Sachsen erfolgreich. Auf die Revision der Familienkasse hat der Bundesfinanzhof das Urteil nun aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurckverwiesen. |
Kinder knnen wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst nach 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d Einkommensteuergesetz (EStG) fr das Kindergeld nur bercksichtigt werden, wenn es sich hierbei um die konkret im EStG in Verbindung mit den dort genannten Bestimmungen umschriebenen Dienste handelt. Ein Freiwilligendienst im Rahmen des Programms Erasmus+ kann deshalb nur dann zur Gewhrung von Kindergeld fhren, wenn er die in der EU-Verordnung Nr. 1288/2013 und den entsprechenden Durchfhrungsbestimmungen (Programmleitfaden) dargelegten Voraussetzungen erfllt. Es muss sich danach um eine Ttigkeit im Rahmen eines gefrderten Projekts handeln.
Beachten Sie | Ein solches Projekt liegt aber nur vor, wenn es von einer entsprechenden Nationalen Agentur genehmigt worden ist. Nicht ausreichend ist, dass eine Organisation fr ein Programm Erasmus+ lediglich registriert und akkreditiert ist. Weil das Finanzgericht keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob das Kind im Rahmen eines von der Nationalagentur anerkannten Projekts ttig geworden ist, konnte der Bundesfinanzhof nicht abschlieend entscheiden und hat die Sache an das Finanzgericht zurckverwiesen.
Quelle | BFH-Urteil vom 1.7.2020, Az. III R 51/19, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218441; BFH, PM Nr. 45/2020 vom 22.10.2020
Freiberufler und Gewerbetreibende
Knstlersozialabgabe soll zum 1.1.2021 auf 4,4 % steigen
| Der Abgabesatz zur Knstlersozialversicherung soll ab 1.1.2021 um 0,2 % auf 4,4 % steigen. Dies hat das Bundesministerium fr Arbeit und Soziales mitgeteilt. Durch den Einsatz zustzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses wurde ein Anstieg auf 4,7 % verhindert. |
Weiterfhrende Informationen
ber die Knstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbststndige Knstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Grundstzlich gilt: Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder ihr spezielles Know-how den Absatz knstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt frdern oder ermglichen, gehren zum Kreis der knstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Beachten Sie | Zahlungen, die an eine juristische Person (z. B. GmbH), GmbH & Co. KG, KG oder OHG erfolgen, sind nicht abgabepflichtig.
Die selbststndigen Knstler und Publizisten tragen, wie abhngig beschftigte Arbeitnehmer, die Hlfte ihrer Sozialversicherungsbeitrge. Die andere Hlfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Knstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die knstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.
Quelle | BMAS, Knstlersozialabgabe steigt im kommenden Jahr leicht auf 4,4 %, Mitteilung vom 20.10.2020
Pkw und Arbeitszimmer: Restriktive Rechtsprechung bei Verkauf und Betriebsaufgabe
| Wird ein zum Betriebsvermgen gehrendes, teilweise privat genutztes Kfz verkauft, erhht der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veruerungserls den Gewinn. Dass die fr den Pkw beanspruchte Abschreibung infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme fr die Privatnutzung bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine Gewinnkorrektur. |
Sachverhalt |
Ein Einnahmen-berschussrechner hatte in seinem Betriebsvermgen einen Pkw, den er zu 25 % fr seine freiberufliche Ttigkeit und zu 75 % fr private Zwecke nutzte. Das Finanzamt bercksichtigte die Abschreibungen (AfA) fr den Pkw. Es erfasste wegen der Privatnutzung aber auch Betriebseinnahmen i. H. von 75 % der fr das Fahrzeug entstandenen Aufwendungen einschlielich der AfA. Deshalb setzte der Steuerpflichtige, als er das Fahrzeug nach vollstndiger Abschreibung der Anschaffungskosten verkaufte, auch nur ein Viertel des Verkaufserlses als Betriebseinnahme an allerdings zu Unrecht, wie nun der Bundesfinanzhof befand. |
Der Veruerungserls ist trotz Besteuerung der Nutzungsentnahme in voller Hhe als Betriebseinnahme zu bercksichtigen. Er ist weder anteilig zu krzen, noch findet eine gewinnmindernde Korrektur in Hhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA statt. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Besteuerung der Privatnutzung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermgens in Form der Nutzungsentnahme und dessen sptere Veruerung unterschiedliche Vorgnge, die getrennt zu betrachten sind.
Restriktive Ansicht auch fr husliche Arbeitszimmer
In einer weiteren Entscheidung vom 16.6.2020 hat der Bundesfinanzhof auch zu huslichen Arbeitszimmern im Betriebsvermgen Stellung genommen. Danach ist bei einer Betriebsveruerung, -aufgabe oder Entnahme der Gewinn auch dann voll zu versteuern, wenn die Aufwendungen fr das Arbeitszimmer nicht oder nur beschrnkt bercksichtigt wurden.
Hintergrund: Aufwendungen (beispielsweise anteilige Miete, Abschreibungen, Wasser- und Energiekosten) fr ein husliches Arbeitszimmer sind wie folgt abzugsfhig:
- Bis zu 1.250 EUR jhrlich, wenn fr die betriebliche oder berufliche Ttigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfgung steht,
- ohne Hchstgrenze, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Bettigung bildet.
Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs schliet die teilweise beschrnkte Abziehbarkeit der Aufwendungen fr das Arbeitszimmer (einschlielich der Abschreibungen) weder die Zugehrigkeit des Arbeitszimmers zum Betriebsvermgen aus, noch beeinflusst sie den fr das husliche Arbeitszimmer zu ermittelnden Buchwert.
MERKE | Ein husliches Arbeitszimmer, das fr eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt wird und in dessen Eigentum steht, gehrt grundstzlich zum notwendigen Betriebsvermgen. Eine Ausnahme besteht bei Grundstcksteilen von untergeordnetem Wert. Diese brauchen (Wahlrecht) nicht als Betriebsvermgen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fnftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstcks (relative Grenze) und nicht mehr als 20.500 EUR (Wertgrenze) betrgt. |
Quelle | Pkw: BFH-Urteil vom 16.6.2020, Az. VIII R 9/18, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218443; BFH, PM Nr. 46/2020 vom 22.10.2020; Arbeitszimmer: BFH-Urteil vom 16.6.2020, Az. VIII R 15/17, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218446
Coronavirus: Auerordentliche Wirtschaftshilfe fr temporre Schlieungen im November
| Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Lnder haben am 28.10.2020 bekanntlich weitreichende Manahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie fr den Monat November beschlossen. Fr die von den temporren Schlieungen erfassten Unternehmen, Selbststndige, Vereine und Einrichtungen hat der Bund eine auerordentliche Wirtschaftshilfe angekndigt. |
Der Erstattungsbetrag soll 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats fr Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentstze fr grere Unternehmen werden nach Magabe der Obergrenzen der einschlgigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Volumen von bis zu 10 Milliarden EUR haben.
Darber hinaus hat die Bundesregierung angekndigt, dass der Bund Hilfsmanahmen fr Unternehmen verlngern und die Konditionen fr die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern wird (berbrckungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbststndigen. Auerdem soll der KfW-Schnellkredit fr Unternehmen mit weniger als 10 Beschftigten geffnet und angepasst werden.
Quelle | Die Bundesregierung, PM Nr. 381 vom 28.10.2020
Personengesellschaften und deren Gesellschafter
Schenkung: Vorsicht bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermgen einer KG
| Bei disquotalen Einlagen (Leistungen, die nicht entsprechend der Beteiligungsquoten der Gesellschafter erfolgen) in das Gesellschaftsvermgen einer KG kann nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine freigebige Zuwendung (Schenkung) des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen. |
Sachverhalt |
An einer GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) waren die EF mit einem Kapitalanteil i. H. von 14.000 EUR sowie ihre drei Kinder mit einem Kapitalanteil von jeweils 2.000 EUR beteiligt. Zum 1.3.2012 trat der Ehemann (E) der EF als weiterer Kommanditist mit einer Kommanditeinlage von 5.000 EUR in die KG ein. Die Beteiligung der EF betrug nunmehr 56 %. Wegen eines Gesellschafterbeschlusses und einer Vereinbarung leistete E eine Bareinlage und eine freiwillige Zuzahlung, die jeweils auf dem gesellschaftsbezogenen Rcklagenkonto der KG verbucht wurden. Dadurch sollte der Erwerb eines Grundstcks finanziert werden. Die Zuzahlung sollte zu keiner nderung der Haftsumme und der Kapitalanteile der Kommanditisten fhren. Das Finanzamt sah die Zahlungen wegen der entsprechenden Wertsteigerung der Beteiligung der EF an der KG als freiwillige Zuwendungen von E an und setzte Schenkungsteuer fest und das wurde nun vom Bundesfinanzhof besttigt. |
Bei einer disquotalen Einlage kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen, wenn sich die Beteiligung des anderen Gesellschafters am Gesamthandsvermgen erhht, weil der einbringende Gesellschafter keine dem Wert seiner Einlage entsprechende Gegenleistung erhlt.
Ist eine Gesamthandsgemeinschaft (KG, OHG oder GbR) zivilrechtlich als Bedachte am Schenkungsvorgang beteiligt, ergibt die eigenstndige schenkungsteuerliche Prfung, dass nicht die Gesamthandsgemeinschaft, sondern die Gesamthnder schenkungsteuerlich als bereichert anzusehen sind.
Soweit der Bundesfinanzhof in frheren Entscheidungen ausgefhrt hat, der Bedachte einer Schenkung sei ausschlielich nach Zivilrecht zu bestimmen, hlt er hieran zumindest fr die Beteiligung einer Personengesellschaft an einer Schenkung nicht fest.
Quelle | BFH-Urteil vom 5.2.2020, Az. II R 9/17, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 217242; BFH-Urteil vom 9.12.2009, Az. II R 22/08
Arbeitgeber
Minijobs: Neue Umlagestze seit Oktober 2020
| Die Minijob-Zentrale hat darauf hingewiesen, dass sich bei geringfgig Beschftigten die Umlagestze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.10.2020 wie folgt erhht haben: U1 (Krankheit) = 1 % (bisher 0,9 %); U2 (Mutterschaft) = 0,39 % (bisher 0,19 %). |
Hintergrund
Am Umlageverfahren U1 nehmen in der Regel Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern teil. Die Umlage U2 mssen alle Arbeitgeber zahlen.
Haben Arbeitgeber einen Dauer-Beitragsnachweis fr ihre Minijobber eingereicht, dann passt die Minijob-Zentrale die nderung der Umlagen automatisch an. Falls sich aber die Hhe des Verdienstes ndert, mssen die Arbeitgeber einen neuen Dauer-Beitragsnachweis bermitteln.
Quelle | Minijob-Zentrale, Neue Umlagen U1/U2: Das gilt jetzt fr Minijob-Arbeitgeber, Mitteilung vom 21.9.2020
Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen
| Der gesetzliche Mindestlohn (in 2020: 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) wird ab dem 1.1.2021 stufenweise erhht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020. |
Hintergrund: Nach 11 des Mindestlohngesetzes kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen.
Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten:
- zum 1.1.2021: 9,50 EUR
- zum 1.7.2021: 9,60 EUR
- zum 1.1.2022: 9,82 EUR
- zum 1.7.2022: 10,45 EUR
Quelle | BMAS, Mindestlohn steigt, Mitteilung vom 28.10.2020
Arbeitnehmer
Doppelte Haushaltsfhrung: Fallen Kosten fr einen Stellplatz unter die 1.000 EUR-Grenze?
| Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsfhrung knnen Arbeitnehmer Unterkunftskosten seit 2014 nur noch bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Bereits 2019 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen fr Einrichtungsgegenstnde und Hausrat (soweit sie notwendig sind) nicht zu diesen Unterkunftskosten zhlen. Nun hat das Finanzgericht Saarland bei Aufwendungen fr einen (separat) angemieteten Pkw-Stellplatz nachgelegt. |
Vorbemerkungen
Hat der Steuerpflichtige eine Wohnung angemietet, gehrt zu den Unterkunftskosten zunchst die Bruttokaltmiete; bei einer Eigentumswohnung rechnen dazu die Abschreibungen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die Zinsen fr Fremdkapital, soweit sie auf den Zeitraum der Nutzung entfallen. Aber auch die (warmen und kalten) Betriebskosten einschlielich der Stromkosten gehren zu diesen Unterkunftskosten, da sie durch den Gebrauch der Unterkunft oder durch das ihre Nutzung ermglichende Eigentum des Steuerpflichtigen an der Unterkunft entstehen.
Nicht zu den nur begrenzt abziehbaren Aufwendungen fr die Nutzung der Unterkunft gehren nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2019 die Anschaffungskosten fr die erforderliche Wohnungseinrichtung. Denn bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen fr Wohnungseinrichtung und Haushaltsartikel handelt es sich um sonstige Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsfhrung, die unter den allgemeinen Voraussetzungen des 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 Einkommensteuergesetz als Werbungskosten abziehbar sind.
Entscheidung des Finanzgerichts Saarland
Das Finanzgericht Saarland hat seine Entscheidung wie folgt begrndet: Eine Unterkunft ist eine Wohnung oder ein Raum, in der bzw. in dem jemand wohnt. Ein Pkw-Stellplatz ist selbst wenn es sich, wie im Streitfall, um einen Garagenstellplatz handelt keine Unterkunft. Aufwendungen fr einen Pkw-Stellplatz werden nicht fr die Nutzung der Unterkunft aufgewendet, sondern fr die Nutzung des Pkw-Stellplatzes.
Beachten Sie | Dies wre nur dann anders zu beurteilen, wenn Unterkunft und Pkw-Stellplatz eine untrennbare Einheit bilden, wenn also die Nutzung der Unterkunft nicht ohne Aufwendungen fr die Nutzung eines Stellplatzes mglich wre.
MERKE | Wurde die 1.000 EUR-Grenze durch die originren Unterkunftskosten bereits berschritten, muss man hinsichtlich des Abzugs etwaiger Pkw-Stellplatzkosten mit Gegenwehr des Finanzamts rechnen. Denn sowohl die Gesetzesbegrndung als auch das Bundesfinanzministerium beziehen Kosten fr eine Garage in die 1.000 EUR-Grenze ein. Die weitere Entwicklung bleibt vorerst abzuwarten. |
Quelle | FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 20.5.2020, Az. 2 K 1251/17, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218132; BFH-Urteil vom 4.4.2019, Az. VI R 18/17; BT-Drs. 17/10774 vom 25.9.2012; BMF-Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 – S 2353/14/10002
Abschlieende Hinweise
Steuern und Beitrge Sozialversicherung: Flligkeitstermine in 12/2020
| Im Monat Dezember 2020 sollten Sie insbesondere folgende Flligkeitstermine beachten: |
Steuertermine (Flligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2020
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.12.2020
- Einkommensteuer (vierteljhrlich): 10.12.2020
- Kirchensteuer (vierteljhrlich): 10.12.2020
- Krperschaftsteuer (vierteljhrlich): 10.12.2020
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt sptestens drei Tage vor dem Flligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die fr alle Steuern geltende dreitgige Zahlungsschonfrist bei einer verspteten Zahlung durch berweisung endet am 14.12.2020. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrcklich nicht fr Zahlung per Scheck gilt.
Beitrge Sozialversicherung (Flligkeit):
Sozialversicherungsbeitrge sind sptestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fllig, fr den Beitragsmonat Dezember 2020 am 28.12.2020.
Ergebnisse der Betriebsprfung 2019
| Auf der Grundlage von Meldungen der Lnder erstellt das Bundesfinanzministerium jhrlich eine Statistik ber die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprfung. In den Betriebsprfungen der Lnder waren im Jahr 2019 bundesweit 13.341 Prferinnen und Prfer ttig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 15,2 Mrd. EUR festgestellt (Quelle: BMF, Auszug aus dem Monatsbericht Oktober 2020, weitere Informationen unter: www.iww.de/s4223). |
Schenkungsteuer: Urenkel haben keinen Anspruch auf den Freibetrag von Enkeln
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht Urenkeln fr eine Schenkung jedenfalls dann nur der schenkungsteuerliche Freibetrag i. H. von 100.000 EUR zu, wenn Eltern und Groeltern noch nicht vorverstorben sind. |
Im Streitfall schenkte eine Urgromutter ihren beiden Urenkeln eine Immobilie. Ihre Tochter (die Gromutter der Urenkel) erhielt hieran einen Niebrauch. Die Urenkel machten die Freibetrge von 200.000 EUR fr Kinder der Kinder geltend, whrend das Finanzamt und auch das Finanzgericht ihnen lediglich Freibetrge von 100.000 EUR zubilligten, die das Gesetz fr Abkmmlinge der Kinder vorsieht. Dieser restriktiven Sichtweise ist der Bundesfinanzhof gefolgt.
Quelle | BFH, Beschluss vom 27.7.2020, Az. II B 39/20, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 218445; BFH, PM Nr. 43/2020 vom 22.10.2020
Verzugszinsen
| Fr die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach 247 BGB anzuwenden. Die Hhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. |
Der Basiszinssatz fr die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 betrgt -0,88 Prozent.
Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:
- fr Verbraucher ( 288 Abs. 1 BGB): 4,12 Prozent
- fr den unternehmerischen Geschftsverkehr ( 288 Abs. 2 BGB): 8,12 Prozent*
* fr Schuldverhltnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 7,12 Prozent.
Die fr die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinsstze betrugen in der Vergangenheit:
Berechnung der Verzugszinsen |
|
Zeitraum |
Zins |
vom 1.1.2020 bis 30.6.2020 |
-0,88 Prozent |
vom 1.7.2019 bis 31.12.2019 |
-0,88 Prozent |
vom 1.1.2019 bis 30.6.2019 |
-0,88 Prozent |
vom 1.7.2018 bis 31.12.2018 |
-0,88 Prozent |
vom 1.1.2018 bis 30.6.2018 |
-0,88 Prozent |
vom 1.7.2017 bis 31.12.2017 |
-0,88 Prozent |
vom 1.1.2017 bis 30.6.2017 |
-0,88 Prozent |
vom 1.7.2016 bis 31.12.2016 |
-0,88 Prozent |
vom 1.1.2016 bis 30.6.2016 |
-0,83 Prozent |
vom 1.7.2015 bis 31.12.2015 |
-0,83 Prozent |
vom 1.1.2015 bis 30.6.2015 |
-0,83 Prozent |
vom 1.7.2014 bis 31.12.2014 |
-0,73 Prozent |